Eintrittsvoraussetzungen Private Krankenversicherung
Die entscheidende Einkommensgrenze für den Beitritt in eine private Krankenversicherung liegt für Arbeiter und Angestellte bei 47.250 pro Jahr bzw. 3.937,50 pro Monat. Diese Zahlen beziehen sich auf den Bruttolohn. Jegliche Personen mit geringerem Einkommen, also auch Arbeitslosengeldbezieher, haben keinen Anspruch auf eine private Versicherung. Selbstständige und Freiberufler (Landwirte und Künstler ausgeschlossen) haben wie Beamte und Soldaten das Recht sich privat zu versichern. Bei den Beamten jedoch gewährt der Staat zwar freie Fürsorge und Beihilfe, jedoch werden nicht alle Kosten, sondern oft nur ein Teil übernommen.